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   FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2002 - 5 V 1336/02   

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https://dejure.org/2002,12772
FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2002 - 5 V 1336/02 (https://dejure.org/2002,12772)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.09.2002 - 5 V 1336/02 (https://dejure.org/2002,12772)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. September 2002 - 5 V 1336/02 (https://dejure.org/2002,12772)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Besteuerung eines Gewinns aus der Veräußerung einer Kapitalgesellschaft; Verfassungsmäßigkeit der ab 1999 eingeführten Fünftel-Regelung bei der Aufteilung von außerordentlichen Einkünften nach Einkommenssteuergesetz

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • FG Düsseldorf, 06.02.2002 - 2 V 4833/01

    Veräußerung; Mitunternehmeranteil; Kommanditanteil; Tarifermäßigung;

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2002 - 5 V 1336/02
    Der Senat folgt auch nicht der Auffassung, dass der Gesetzgeber im Hinblick auf die bis 1998 und die ab 2001 geltende Fassung des § 34 EStG wegen der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Übergangsgerechtigkeit zwingend zu einer angemessen abmildernden oder ausgleichenden Übergangsregelung oder gar rückwirkenden Gesetzesänderung verpflichtet gewesen wäre (in diesem Sinne Beschluss des FG Düsseldorf vom 06. Februar 2002, Az.: 2 V 4833/01 A (E), EFG 2002, 457 zu einem Veräußerungsgewinn i.S.d. § 16 EStG ).

    Dem Vorwurf, der Gesetzgeber habe durch die erneute Änderung der Vorschrift unzulässigerweise eine einmal getroffene Belastungsentscheidung nicht konsequent und widerspruchsfrei umgesetzt (in diesem Sinne Müller, Anmerkung zum Beschluss des FG Düsseldorf vom 06. Februar 2002, Az.: 2 V 4833/01 A (E), EFG 2002, 460), vermag der Senat daher nicht zu folgen.

    Ob vor dem Hintergrund des Gedankens der Sicherung der Altersvorsorge, der für diese Veräußerungsvorgänge unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Realisierung gilt, eine die Jahre 1999 und 2000 betreffende und eine Gleichbehandlung sichernde Übergangsregelung erforderlich gewesen wäre (so FG Düsseldorf vom 06. Februar 2002, Az.: 2 V 4833/01 A (E), a.a.O.), kann der Senat angesichts der Eigenart des Veräußerungsfalles der im Streitfall vorliegenden Art. offen lassen; denn es handelt sich hier um einen Veräußerungsgewinn im Sinne des § 17 EStG , für den dieser Gedanke im Gegensatz zu den erwähnten Veräußerungsfällen nicht gleichermaßen gilt.

  • BFH, 27.08.2002 - XI B 94/02

    Rückwirkende Aufhebung des ermäßigten Steuersatzes

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2002 - 5 V 1336/02
    Die Umstände, aus denen sich eine solche unbillige Härte ergibt, hat der Steuerpflichtige daher konkret vorzutragen (vgl. Beschluss des FG Schleswig-Holstein vom 18. März 2002, Az.: III 148/2001, EFG 2002, 775; Rev. eingelegt, Az. des BFH XI B 94/02).
  • BFH, 21.07.1994 - IX B 78/94

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides - Räumung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2002 - 5 V 1336/02
    Wegen der Eilbedürftigkeit des Verfahrens findet insoweit eine Beschränkung auf die dem Gericht vorliegenden Unterlagen, insbesondere auf die Akten des Finanzamtes und auf präsente Beweismittel statt, weiter gehende Sachverhaltsermittlungen des Gerichts sind nicht geboten (BFH-Beschluss vom 21. Juli 1994, Az.: IX B 78/94, BFH/NV 1995, 116).
  • BFH, 02.02.1994 - I B 143/93

    Quellensteuer - Verfassung - Steueranmeldung - Künstlerische Darbietungen -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2002 - 5 V 1336/02
    Eine solche ist anzunehmen, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Bescheides wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Steuerzahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer wieder gutzumachen sind (BFH-Beschluss vom 02. Februar 1994, Az.: I B 143/93, BFH/NV 1994, 864 m.w.N.) oder wenn die wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre.
  • FG Schleswig-Holstein, 18.03.2002 - III 148/01

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung eines erlassenen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2002 - 5 V 1336/02
    Die Umstände, aus denen sich eine solche unbillige Härte ergibt, hat der Steuerpflichtige daher konkret vorzutragen (vgl. Beschluss des FG Schleswig-Holstein vom 18. März 2002, Az.: III 148/2001, EFG 2002, 775; Rev. eingelegt, Az. des BFH XI B 94/02).
  • FG Münster, 21.02.2001 - 10 K 5625/99

    Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung notwendig?

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2002 - 5 V 1336/02
    Dem Vorwurf, der Gesetzgeber habe durch die erneute Änderung der Vorschrift unzulässigerweise eine einmal getroffene Belastungsentscheidung nicht konsequent und widerspruchsfrei umgesetzt (in diesem Sinne Müller, Anmerkung zum Beschluss des FG Düsseldorf vom 06. Februar 2002, Az.: 2 V 4833/01 A (E), EFG 2002, 460), vermag der Senat daher nicht zu folgen.
  • BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00

    Verlängerte Spekulationsfrist verfassungsgemäß?

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2002 - 5 V 1336/02
    Ob ein solches berechtigtes Interesse grundsätzlich bereits dann anzunehmen ist, wenn ernstliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Rechtsnorm bestehen und schwerwiegende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2000, Az.: IX B 128/99, BFHE 194, 157 , BStBl II 2001, 411; BFH-Beschluss vom 05. März 2001, Az.: IX B 90/00, BFHE 195, 205 , BStBl II 2001, 405) oder ob es hierzu zusätzlicher, besonderer Umstände bedarf, die den Vorrang des Interesses der Ast. an einer Aussetzung der Vollziehung begründen, kann im Streitfall letztlich offen bleiben.
  • BFH, 09.05.2001 - XI B 151/00

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2002 - 5 V 1336/02
    Ernstliche Zweifel in dem dargestellten Sinne können auch Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden gesetzlichen Vorschrift begründen (BFH-Beschluss vom 09. Mai 2001, Az.: XI B 151/00, BStBl II 2001, 552 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2002 - 5 V 1336/02
    Diesen überschreitet er erst dann, wenn für die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte kein einleuchtender Grund für die Gleich- oder die Ungleichbehandlung besteht, sie also willkürlich ist (BVerfG-Beschluss vom 12. Oktober 1978, Az.: 2 BvR 154/74, BVerfGE 49, 343 ).
  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2002 - 5 V 1336/02
    Die Auferlegung von Geldleistungspflichten kann den Schutzbereich dieses Grundrechtes nur dann berühren, wenn der Steuerpflichtige dadurch im Sinne einer konfiskatorischen Besteuerung übermäßig belastet würde und seine Vermögensverhältnisse grundlegend beeinträchtigt würden (BVerfG-Urteil vom 24. Juli 1962, Az.: 2 BvL 15/61, BVerfGE 14, 221 ).
  • BFH, 15.12.2000 - IX B 128/99

    Überperiodischer Verlustabzug bei Spekulationsgeschäften

  • BFH, 12.11.1992 - XI B 69/92

    Heilung einer fehlerhaften Bekanntgabe des Gewerbesteuermeßbescheids

  • BFH, 10.07.2002 - XI B 68/02

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 1 EStG; VZ 1999 und 2000

  • BFH, 29.03.2001 - III B 80/00

    Keine GewSt-Befreiung für private Spielgeräte- und Spielhallenbetreiber

  • FG Baden-Württemberg, 25.02.2002 - 6 V 71/01

    Verfassungsmäßigkeit der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG i.d. F. des

  • FG Baden-Württemberg, 26.02.2002 - 1 V 48/01

    Verfassungsmäßigkeit der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG i.d. F. des

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 1 K 2057/02

    § 68 FGO: Ersetzung des Vorauszahlungsbescheids durch einen Jahressteuerbescheid

    Erwartungen des Steuerpflichtigen, er werde mit der früher erworbenen Beteiligung noch nach der bisherigen Rechtslage besteuert oder der Gesetzgeber werde eine vergleichbare für die Zukunft treffen, unterliegen grundsätzlich nicht dem verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz (vgl. den den Beschluss des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz vom 17. September 2002, Az.: 5 V 1336/02 bestätigenden BFH-Beschluss vom 25. Februar 2003, Az.: VIII B 253/02, BFH/NV 2003, 624 m.w.N.).
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